CBAM – Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism?
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism. Auf Deutsch kann das ungefähr mit CO2-Grenzausgleichssystem übersetzt werden. In diesem Beitrag erfährst du, worum es beim CBAM geht und welche Unternehmen davon betroffen sind.
Was bedeutet CBAM?
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism. Auf Deutsch kann das ungefähr mit CO2-Grenzausgleichssystem übersetzt werden. Hinter diesem sperrigen Namen steckt ein intelligentes System, was sich die EU ausgedacht hat. Das System gilt für den Import von Waren in die EU.
Wenn Produkte in Nicht-EU-Ländern produziert und in die EU eingeführt werden, wird geprüft, ob diese Produkte unter europäisch-konformen Klimastandards produziert wurden. Es geht dabei um CO2. Sprich, ob für den CO2-Ausstoß eine angemessene Ausgleichszahlung geleistet wurde.
Ist dies nicht der Fall, fallen auf diese Produkte Zahlungen an. An der Grenze wird quasi ein CO2-Preis erhoben für die Einfuhr von Gütern.
Wofür gibt es den CBAM?
Die EU führt den CBAM ein, damit europäische Unternehmen keinen Nachteil erleiden, wenn sie sich für Klimaschutz einsetzen und einen CO2-Preis zahlen. In Europa gilt der EU-Emissionshandel. Unternehmen aus diesen Bereichen nehmen z. B. daran teil: die Kohleindustrie, Metallindustrie, Zement- und Kalkindustrie oder die chemische Industrie.
Unternehmen dieser Industriezweige zahlen einen CO2-Preis über den EU-Emissionshandel, wenn sie Güter produzieren mit einem CO2-Ausstoß. Um nachhaltig zu wirtschaften, steigen damit kurzfristig die Produktionskosten für diese Unternehmen im EU-Emissionshandel. Natürlich sinken diese Produktionskosten auch langfristig wieder, wenn sie auf eine umweltfreundlichere Produktion umsteigen und weniger CO2 ausstoßen. Das ist das Ziel des EU-Emissionshandels – als Leitlinie eine nachhaltige Wirtschaft vorantreiben.
Jetzt könnte man meinen, wenn Unternehmen in der EU einen CO2-Preis zahlen und Unternehmen in Nicht-EU-Ländern nicht, dann ist das unfair. Denn wenn Unternehmen aus anderen Ländern Güter in die EU importieren und nicht nachhaltig produzieren, dann können diese erst einmal niedrigere Preise aufrufen. Für europäische Unternehmen ist das eine schwierige Situation. Sie würden sich dann eventuell überlegen, ihre Produktion in andere Länder zu verlagern, um diesen Nachteil auszugleichen. Das wird Carbon Leakage genannt.
Damit es nicht soweit kommt, gibt es jetzt den CBAM. Alle Produkte, die nach Europa kommen zahlen damit einen ähnlichen CO2-Preis. Damit geraden europäische Unternehmen nicht in einen Nachteil, sondern können ihre Produkte konkurrenzfähig auf dem internationalen Markt anbieten. Würde der CO2-Preis in einem anderen Land nur 10 Euro sein für ein Produkt, in Deutschland aber 75 Euro, dann muss an der Grenze ein Ausgleich gezahlt werden. Damit kommt das Unternehmen mit 10 Euro Kosten auch auf 75 Euro Kosten.
Welche Produkte sind betroffen vom CBAM?
Das sind folgende Produktgruppen:
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Zement
- Düngemittel
- Elektrizität
- Wasserstoff
- Einige vor- und nachgelagerte (insbesondere Eisen- und Stahl-)Produkte
*Bis Januar 2030 wird evaluiert, ob auch Chemikalien und Polymere und andere nachgelagerte Produkte ebenfalls vom CBAM betroffen sind.
Wie du siehst, handelt sich um jene energie-intensive Produktgruppen, die auch im EU-Emissionshandel erfasst sind. So wird sichergestellt, dass Unternehmen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen keinen Nachteil erleiden auf dem EU-Markt.
Wie funktioniert jetzt der CBAM?
- Emissionen ermitteln
Unternehmen, die am CBAM teilnehmen, müssen nachweisen, wie viele CO2-Emissionen bei der Produktion ihrer Güter entstanden sind. Das heißt, sie müssen den CO2-Fußbabdruck ihrer Waren genau dokumentieren. - CBAM-Zertifikate erwerben
Die Unternehmen müssen in der Höhe ihres ermittelten CO2-Fußabdrucks Zertifikate erwerben. - CBAM-Zertifikate vorlegen
An der Grenze müssen diese Zertifikate vorgelegt werden. Andernfalls werden Strafzölle fällig.
Wann kommt der CBAM?
Der CBAM wird schrittweise ausgerollt. Bereits am 01.10.2023 startet die erste Phase, eine Pilotphase. Diese geht bis zum 31.12.2025. In dieser Phase gilt bisher nur die Berichtspflicht. Zahlungen müssen noch nicht geleistet werden. In dieser Phase gilt es, Erfahrungen zu sammeln.
Ab 2026 startet der CBAM dann richtig. Ab diesem Jahr müssen Unternehmen dann die nötigen Zertifikate erwerben.
Die drei wichtigsten Schritte zum CBAM sind:
- 1. Oktober 2023: Die Übergangsphase startet (CBAM-Berichtspflicht)
- 1. Januar 2026: CBAM startet voll, d. h. die Kostenbelastung steigt über die folgenden Jahre
- Vermutlich ab 2034: Volle Kostenbelastung
Fazit zur Einführung des CBAM
Der CBAM sorgt für einen fairen Wettbewerb. Er stellt sicher, dass importierte Güter den gleichen CO2-Preis zahlen wie Güter, die in der EU produziert werden.
Der CBAM hilft dabei, die Wirtschaft in der EU zu schützen. Unterschiedliche Klimavorschriften in anderen Ländern werden durch den CBAM an die europäischen Normen angeglichen.
Mohammed Chahim, Stellvertrender Vorsitzender der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament sagt zum CBAM (Dezember 2022):
CBAM wird eine entscheidende Säule der europäischen Klimapolitik sein. Es ist einer der wenigen Hebel, die wir haben, um unseren Handelspartnern Anreize für die Dekarbonisierung ihrer verarbeitenden Industrie zu geben. Darüber hinaus ist es eine Alternative zu unseren derzeitigen Maßnahmen zur Verlagerung von CO2-Emissionen. Das ermöglicht es, das Verursacherprinzip auf unsere eigene Industrie anzuwenden. Eine Win-Win-Situation.